Newsarchiv Solothurn

Einkaufszentrum Gäupark: Wir geben nicht auf!

Die Auseinandersetzung um den Ausbau des Einkaufszentrums Gäupark in Egerkingen geht weiter: Die beiden Besitzer Migros Aare und Coop wollen die Verkaufsfläche von gut 40'000 Quadratmeter um ca. einen Viertel vergrössern.

Gegen den dafür nötigen Gestaltungsplan reichte der VCS bereits 2014 eine Beschwerde ein und verlangte, die Realisierung des Gäuparks mit Sonderbauvorschriften nicht zu erlauben. Zudem forderten wir eine bessere Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr, die Reduktion der geplanten 1800 Parkplätze sowie die Einführung eines Parkleitsystems mit Kosten von 2 bis 3 Franken pro Stunde. Dies führt zur Verbesserung des Modalsplits und zur Entlastung der Strassenzufahrten.. Der Ausbau darf nicht unabhängig von der Erschliessung beurteilt werden. Die Strassen um den Gäupark sind heute schon stark belastet und können einen solchen Mehrverkehr nicht noch zusätzlich verkraften. 
Im September hat nun der Regierungsrat diese Beschwerde des VCS praktisch vollumfänglich abgewiesen. Einzig eine Parkgebühr während der Stosszeiten am Donnerstagabend und am Samstag fordert er von den Betreibern des Einkaufszentrums. Eine bessere Erreichbarkeit durch den öffentlichen Verkehr und den Langsamverkehr, wie dies der VCS fordert, sind nach Ansicht des Regierungsrats nicht nötig. Ebenso die Forderung für den Nachweis, dass die konkreten Anforderungen an die gesamte Erschliessung bei einem so massiven Ausbau und somit einem erhöhten Mehrverkehr im Rahmen dieses Gestaltungsplanverfahrens zu erfolgen hat, wird ebenfalls nicht gestützt. Der Regierungsrat auferlegt dem VCS zudem, hohe Entschädigungszahlungen an Migros Aare, Coop und unüblicherweise sogar die Gemeinde Egerkingen 
Der VCS wehrt sich weiter und reicht gegen diesen Regierungsratsentscheid Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein. Eine juristische Überprüfung vor einem ordentlichen Gericht erachten wir als zwingend. 

Gegen den dafür nötigen Gestaltungsplan reichte der VCS bereits 2014 eine Beschwerde ein und verlangte, die Realisierung des Gäuparks mit Sonderbauvorschriften nicht zu erlauben. Zudem forderten wir eine bessere Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr, die Reduktion der geplanten 1800 Parkplätze sowie die Einführung eines Parkleitsystems mit Kosten von 2 bis 3 Franken pro Stunde. Dies führt zur Verbesserung des Modalsplits und zur Entlastung der Strassenzufahrten.. Der Ausbau darf nicht unabhängig von der Erschliessung beurteilt werden. Die Strassen um den Gäupark sind heute schon stark belastet und können einen solchen Mehrverkehr nicht noch zusätzlich verkraften. 
Im September hat nun der Regierungsrat diese Beschwerde des VCS praktisch vollumfänglich abgewiesen. Einzig eine Parkgebühr während der Stosszeiten am Donnerstagabend und am Samstag fordert er von den Betreibern des Einkaufszentrums. Eine bessere Erreichbarkeit durch den öffentlichen Verkehr und den Langsamverkehr, wie dies der VCS fordert, sind nach Ansicht des Regierungsrats nicht nötig. Ebenso die Forderung für den Nachweis, dass die konkreten Anforderungen an die gesamte Erschliessung bei einem so massiven Ausbau und somit einem erhöhten Mehrverkehr im Rahmen dieses Gestaltungsplanverfahrens zu erfolgen hat, wird ebenfalls nicht gestützt. Der Regierungsrat auferlegt dem VCS zudem, hohe Entschädigungszahlungen an Migros Aare, Coop und unüblicherweise sogar die Gemeinde Egerkingen 
Der VCS wehrt sich weiter und reicht gegen diesen Regierungsratsentscheid Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein. Eine juristische Überprüfung vor einem ordentlichen Gericht erachten wir als zwingend.

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