Auf- und Abfahrtkanten für den Veloverkehr

Berichterstattung
Bilder von Holperkanten
Berichterstattung

April 2019_Der Rückbau der Killerkanten hat begonnen

Das Amt für Verkehr und Tiefbau (AVT) hält sein Versprechen: Die gefährlichen Velorampen werden im Kanton Solothurn – von West nach Ost – zurückgebaut. Gestartet wurde in Lohn-Ammannsegg und im Mai wurde  die «Unfallkante» in Biberist behoben …

> Mehr dazu im Regioteil des VCS-Magazin 3/2019


24.10.2018_Der VCS freut sich über die gute Kunde für die Velofahrenden

Die gefährlichen Holperkanten bei Trottoir-Auf- und Abfahrten sollen gemäss Mitteilung des Amt für Verkehr und Tiefbau (AVT) wieder rückgebaut werden. Nun gehören also diese gefährlichen Auffahrten schon bald der Vergangenheit an.


> 29.9.2018 Artikel in der Solothurner Zeitung nächtliche Aktion

> 20.10.2018 Atikel in der Solothurner Zeitung Entscheid AVT


30.8.2018_Konfliktfeld «Killerkanten»: Erfolg für den VCS

Das Ziel der VCS-Arbeitsgruppe war es, die Auf- und Abfahrten so zu planen, dass sie für Velofahrende wie auch für Sehbehinderte optimal gestaltet sind.

Nicht alle Sehbehinderten haben die selben Ansprüche: Solche mit einem Restsehvermögen – die zahlenmässig grössere Gruppe –  sind auf starke optische Kontraste angewiesen. Gänzlich Blinde benötigen dagegen ertastbare Trennelemente zwischen Fahrbahn und Gehbereich. Deshalb setzte sich der VCS für eine Lösung mit leicht erhöhten weissen Linien ein. Mit dieser Markierung werden beide Bedürfnisse abgedeckt, da sie mit einem Stock ertastbar und wegen der Farbe gut sichtbar sind.

Erfreulicherweise haben sich unsere Planungsbehörden davon überzeugen lassen: Das AVT hat zugesichert, dass es bei zukünftigen Projekten eine Interessenabwägung vornehmen werde. Zwar wird die vom Amt aufgestellte Richtlinie für «Auf-/Abfahrtsrampen für Velos» von 2017 weiterhin gelten, soll aber nur noch dort angewendet werden, wo es viel Fussgängerverkehr hat und die Velofahrgeschwindigkeiten tief sind. Unsere Arbeit hat sich also gelohnt!


14.2.2018_Sanierung schafft Probleme für Velofahrende

Im Moment zeichnet sich im Kanton Solothurn eine massive Verschlechterung der Veloinfrastruktur ab. Durch die einseitige Gewichtung der Forderungen aus dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) entstehen Gefahrenherde für andere Beteiligte, insbesondere Velofahrende. Und dies, obwohl im BehiG, Art. 11, zum Thema «Verhältnismässigkeit» steht, dass u.a. die Behörde den Aspekt »Ver-kehrs- und Betriebssicherheit» höher gewichten soll, wenn der für Behinderte zu erwartende Nutzen in einem Missverhältnis steht. Und diesen Aspekt gilt es im eher ländlich-urbanen Solothurn zu beachten.

 > So will das AVT die Sanierungen der Auf- und Abfahrten ausführen


17.11.2017_Killerkante oder Orientierungshilfe?

Rahel Meier von der Solothurner Zeitung versucht in ihrem Artikel dieser Frage auf die Spur zu kommen.

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