Solothurn und Tempo 30

Tempo 30 – eine einfache Massnahme für deutlich mehr Lebensqualität – ein Wunsch vieler BewohnerInnen und Gemeinden

1.1.2023_Erleichterung bei der Einführung von Tempo-30-Zonen

Ab 1. Januar hat der Bundesrat beschlossen, dass die Behörden Tempo-30-Zonen auf «nicht verkehrsorientierten Strassen» neu ohne Gutachten einrichten können. Damit baut er bürokratische Hürden ab und vereinfacht die Schaffung von Tempo-30-Zonen und räumt den Behörden mehr Ermessenspielraum ein: Sie können Tempo-30-Zonen neu auch zur Erhöhung der Lebensqualität einführen.

Die Behörden müssen die Anordnung einer Tempo-30-Zone nach wie vor verfügen und veröffentlichen. Der Bundesrat bekräftigt, dass auf verkehrsorientierten Strassen innerorts auch künftig grundsätzlich Tempo 50 gilt und die heutigen Voraussetzungen für Geschwindigkeitsreduktionen weiterhin beachtet werden müssen. Damit wird sichergestellt, dass die Funktionen des übergeordneten Verkehrsnetzes nicht gefährdet wird und der Verkehr auf diesem übergeordneten Netz bleibt.

Der VCS ist sehr erfreut über diese Anpassung und hofft nun, dass die Solothurner Behörden rege davon Gebrauch machen werden.


1.12.2022_Leider noch keine Einführung von Tempo 30 in Lostorf-Mahren

639 Ja-Stimmen vermochten dem Anliegen nicht zum Durchbruch zu verhelfen. 1126 Nein-Stimmen obsiegten und enttäuschen viele kinderreiche Familien in Mahren. Die Dorfautobahn in «Richtung Bad-Ruine» wird noch weiter bestehen, wie ein Leserbriefschreiber in der SZ bemerkt. «Es sei eine Frage der Vernunft, den Bewohnern, diesen Familien, den Spaziergängern und Joggern, den Reitenden und nicht zuletzt den Tieren ein sicheres Begehen und Befahren der schmalen, nicht unterhaltenen Strassen im Naherholungsgebiet Mahren zu ­gewähren», heisst es weiter. Sie wollen sich nicht entmutigen lassen und weiter für mehr Verkehrssicherheit kämpfen. Der VCS Solothurn wünscht den Betroffenden viel Erfolg.


27.11.2022_Abstimmung in Lostorf

Nicht verpassen!

An der Urnenabstimmung zur Einführung von Tempo 30 am 27. November 2022 entscheiden sich die Lostorferinnen und Lostorfer für ein fortschrittliches, sicheres und freundlicheres Verkehrsregime auf den gemeindeeigenen Strassen – oder sie verpassen die Chance und alles bleibt beim Alten.

Damit es nicht dazu kommt, gehen auch sie abstimmen und schreiben Ja auf den Stimmzettel. Verhelfen Sie dem Projekt zum Beispiel über Mund-zu-Mund-Propoganda zum Erfolg.

> Weitere Informationen


Ab 2023 wird das Einrichten von Tempo-30-Zonen für Gemeinden günstiger

Ab dem nächsten Jahr sind auf siedlungsorientierten Strassen keine teuren Gutachten mehr nötig . Die verkehrsorientierten Strassen sind davon jedoch nicht befreit. Um auch auf verkehrsorientierten Strassen günstig zu einer Tempo-30-Signalisation zu kommen, wäre also die Massnahme Tempo-30-Strecke nur logisch. Viele Ortskern von Solothurner Gemeinden, welche von Druchfahrtsstrassen zerschnitten werden, könnten schnell und günstig profitieren.

> Link zum Bundesbeschluss


5.5.2021_Solothurner Regierung macht Gesinnungswandel

Im Mai 2021 erklärt die Solothurner Regierung, dass tiefere Tempolimiten nun auch auf Kantonsstrassen möglich sind.

> Artikel in der Solothurner Zeitung


Gibt es keine Verkehrsfläche für den Veloverkehr, ist eine Tempoanpassung notwendig!

Das Thema Tempo 30 beschäftigt den VCS Solothurn auch im Zusammenhang mit Strassenbauprojekten. Muss bei einer Strassensanierung der Veloverkehr zusammen mit dem motorisierten Verkehr auf der selben Fahrspur die Baustelle passieren fordert der VCS  Tempo 30 im Baustellenbereich, z.B. aktuell bei der Bahnhofquai-Postplatz-Sanierung in Olten oder bei der Strassensanierung in Egerkingen.

Sind keine Umfahrungsrouten möglich oder sind auf Grund von Platzmangel keine Massnahmen für den Veloverkehr möglich, dann fordern wir eine Anpassung der Geschwindigkeit, d.h. innerorts eine Temporeduktion auf 30 km/h.


Seit fast 20 Jahren fordert VCS Tempo 30 zur Lärmminderung

Seit 2013 interveniert der VCS Solothurn im Rahmen von Lärmsanierungsprojekten (LSP) und fordert als günstigste Massnahme an der Quelle mit Synergien im Bereich Verkehrssicherheit und Wohnatmosphäre Tempo 30. Insbesondere Tempo-30-Strecken eignen sich für Temporeduktionen auf Kantonsstrassen, da diese Streckensignalisation das Verkehrsregime auf den Durchfahrtsstrassen nicht verändert. D.h. die Strasse bleibt vortrittsberechtigt, es gilt nicht Rechtsvortritt und die Fussgängerstreifen bleiben bestehen. Das Tempo wird gedrosselt, was den vielen Strassendörfer im Solothurn einigen Komfort bringen würde, da die oft beidseitig der Strasse gelegenen Zentrumsnutzungen (Dorfladen, Metzger, Post, Restaurant, ….) besser und sicherer erreicht werden könnten.

Leider hat das Amt für Verkehr und Tiefbau die Chancen immer noch nicht wirklich erkannt. Im Rahmen von LSP soll die Lärmminderung nicht mit Tempo 30 erfolgen. Gegen den Lärm soll mit teuren, wenig lange wirksamen Spezial-Strassenbelägen angekämpft werden. Der VCS findet das Unsinn, da Kosten gespart werden könnten, wenn Tempo 30 und ein günstigerer Belag (der nicht so bald wieder ersetzt werden müsste) den gleichen Effekt bringen.

Immerhin wird nun, falls die Gemeinde im Rahmen des LSP Tempo 30 wünschte, dieses Temporeduktionsprojekt seperat weiterverfolgt. Aber eben nicht im Rahmen des LSP, sondern im Bereich Verkehrssicherheit.

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