Aarburgerstrasse-Bahnhofquai Olten


15.1.2020_Das Verwaltungsgericht bestätigt die Beschwerde des VCS

Das Gericht konnte die Argumentation und Begründung des VCS nachvollziehen. Der VCS hofft nun, dass bei der weiteren Planung ein grösseres Augenmerk auf den Langsamverkehr gelegt wird.

> Artikel aus der Solothurner Zeitung


3.3.2018_Strassenprojekt steht vor Gericht

> Artikel aus der Schweiz am Wochenende


8.11.2017_Weiterzug ans Verwaltungsgericht

Auf den abschlägigen Regierungsratsbeschluss vom 26. September 2017 hat der VCS Solothurn mit einer Beschwerde ans Verwaltungsgericht reagiert. Der geplante Umbau der Aarburgerstrasse birgt gefährliche Situationen für den Langsamverkehr. Mit dem Weiterzug des Falls hofft der VCS, dass das Verwaltungsgericht dieses Ansinnen nun korrigieren wird.


26.9.2017_Der Regierungsratsbeschluss

Die Einsprache des VCS wurde ohne weitere Worte und Kontakte abgelehnt. Das Projekt wurde in keinem Punkt verbessert, entschärft oder gar angepasst. Die Anträge des VCS seien als unbegründet abzuweisen.


17.5.2017_Parteiverhandlung

Der VCS wurde ins Amtshaus Olten zur Einspracheverhandlung geladen. Die Geschäftsleiterin, ein Vorstandsmitglied und ein auf Langsamverkehr spezialisierter Verkehrsplaner nahmen nahmen von Seiten VCS teil. Der Leiter Projektmanagement des AVT, der zuständige Planer des externen Büros und der Rechtsanwalt des Bau- und Justizdepartements waren anwesend. Da über die Verhandlung kein Protokoll geführt wurde erstellt der VCS eine Aktennotiz. Die Einwände des VCS wurden diskutiert und die verschiedenen Möglichkeiten abgewogen. Bis Mittwoch, 31. Mai wurde dem VCS Zeit gegeben, um beim AVT seine Stellungnahme betreffen der besprochen Varianten einzureichen. Fristgerecht äusserte sich der VCS zu den Varianten.


21.2.2017_Öffentliche Planauflage Aarburgerstrasse / Bahnhofquai Olten

Am 21. Februar reicht der VCS Solothurn fristgerecht seine Einsprache gegen aufgelegte Strassensanierungsprojekt ein. Dies war nötig, weil z.B. der geplante Zweirichtungsradweg kombiniert mit Fussverkehr zwischen Gäubahnbrücke und Restaurant Lungomare nur 3 Meter breit werden sollte. Entlang des Restaurants sogar nur noch 2.50 Meter. Da der Ausgang des Restaurants direkt an der Velofahrbahn/Gehweg liegt und vom Bahnhof her kommend nicht erkennbar ist, würde so eine höchst gefährliche Situation für den Langsamverkehr (LV) geschaffen. Ein plötzliches Heraustreten eines Restaurantgastes ist möglich und die Folgen könnten sehr gravierend sein, denn die gesamte Strecke führt entlang der sehr stark befahrenen Aarburgerstrasse. 
Das Fazit des VCS war: Die präsentierte Lösung weist mehrere Mängel auf – sie ist viel zu schmal, daher extrem gefährlich und entspricht keiner Norm.

Ein weiter Einsprachepunkt betraf den Warteraum für Velofahrende, welche von der Unterführungsstrasse zur Alten Holzbrücke oder in Richtung Aarburg links abbiegen wollen. Diese müssten sich neu gemäss Planung in einem Warteraum zwischen der Rechtsabbiegespur der Autos und der neuen Busspur aufstellen. Da diese Veloverbindung von vielen SchülerInnen benutzt wird und es sich um die einzige städtische Ost-West-Quer-Verbindung für den Veloverkehr handelt, sah sich der VCS gezwungen hier einzugreifen. Der Warteraum ist viel zu eng geplant und – aus jahrelanger Erfahrung mit dem Oltner Busverkehr – konfliktträchtig. Entweder braucht es mehr Platz oder der Velowarteraum muss – wenn er besetzt ist – zwingend vor der Busdurchfahrt eine Grünphase erhalten.

Der VCS vertritt die Meinung, dass sich Fuss- und Veloverkehr bei dieser geplanten Lösung in die Quere kommen werden. Und da es gerade im städtischen Raum sehr wichtig ist, dass eine friedliche Koexistenz dieser zwei Verkehrsarten möglich gemacht wird, ist die vorliegende Planungen kontraproduktiv und muss entsprechend überarbeitet werden.

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