Lärmsanierung im Kanton Solothurn

Einsprache Nr. 2 im Fall LSP Rodersdorf im Februar 2022

Bereits am 8. Oktober 2019 reichte der VCS eine Einsprache gegen das dannzumal öffentlich aufgelegte LSP in der Gemeinde Rodersdorf ein. Am 15. November 2021 informierte das Amt für Verkehr und Tiefbau (AVT) den VCS, dass bei der Überprüfung unserer Einsprachebegründungen des aufgelegten LSP Ungenauigkeiten (speziell bei den Prognosen der Verkehrsmengen) entdeckt wurden. Deshalb werde das LSP überarbeitet und neu aufgelegt. Zudem informierte das AVT, dass in der Zwischenzeit ein Verkehrsgutachten durch ein «neutrales» Spezialbüro erarbeitet worden sei.
Die Durchsicht des überarbeiteten LSP Rodersdorf ergab, dass mit den überarbeiteten Verkehrszahlen die Anzahl von IGW-Überschreitungen betroffenen Liegenschaften halbiert wird und 2034 nur noch 2 Gebäude IGW-Überschreitungen aufweisen werden. Die Erleichterungsanträge konnten somit auf 2 Gebäude reduziert werden. Erkenntnisse und Begründungen des neu aufgelegten LSP mögen den VCS jedoch nicht zu überzeugen. Auch fehlte bei der Planauflage, um eine seriöse Beurteilung vornehmen zu können, das speziell erstelle Verkehrsgutachten. Die Forderungen und Begründungen der ursprünglichen Einsprache können mit diesem überarbeiteten LSP nicht widerlegt werden. Deshalb hält der VCS an der Einsprache vom 8.10.2019 fest. Es ist immer noch unverständlich, warum in diesem LSP die Synergien mit den gemeindeinternen Zielen aus dem Leitbild nicht genutzt werden. Mit einer Tempo-30-Strecke wäre es bei der vorliegenden engen Strassengeometrie schon in kurzer Zeit möglich, eine lärmwirksame Massnahme umzusetzen.

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Einsprache gegen LSP in Deitingen

2021.09.20_Der VCS fordert u.a. den Einbau von SDA4-12 Belägen, da dies bei sieben weiteren Liegenschaften bewirkt, dass auf Erleichterungen verzichtet werden kann. Zudem könnten bei weiteren fünf Liegenschaften der IGW in der Nacht eingehalten werden.
Der VCS bemerkt, dass im Kreisel die Geschwindigkeit <30 km/h ist jedoch der durch das Beschleunigen nach dem Kreisel zusätzlich verursachte Lärm leider nicht berücksichtigt wurde. Deshalb lautet ein Antrag, dass hier lärmreduzierenden Massnahmen vorzunehmen seien oder ntigenfalls Geschwindigkeitsreduktion in (einzelnen) anschliessenden Strassen anzuordnen seien.

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Einsprache gegen LSP in Subingen

2020.07.06_Das Projekt anhand des Berichts «Lärmsanierungsprojekt (LSP) Subingen» vom 20. April 2018, rev. 28. April 2020, geprüft. Dabei stiess der VCS u.a. auf Berechnungsfehler bei Verkehrszahlen. Die Überprüfung ergab, dass auf der Kriegstettenstrasse innerorts zukünftig mit einer erheblich höheren Verkehrsmenge gerechnet werden muss und demzufolge auch mit mehr Strassenlärm. Dies bedingt eine Neuberechnung der Immissionsgrenzwerte mit aktualisierten Verkehrszahlen. Auch eine Anpassung der Geschwindigkeit aus Sicherheitsgründen, besonders vor dem zunehmenden LKW-Verkehr muss bei der Interesseabwägung miteinbezogen werden.

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Die BewohnerInnen von Dulliken werden nicht vor Strassenlärm geschützt

2020.02.18_Der VCS reichte eine Einsprache gegen das öffentlich aufgelegte Lärmsanierungsprojekt in Dulliken ein und forderte, dass das Sanierungsprojekt optimiert wird, um möglichst alle betroffenen Personen vor Strassenlärm zu schützen. Der Kanton Solothurn und dessen Gemeinden haben vom Bund den gesetzlichen Auftrag, Kantons- und Gemeindestrassen, die wesentlich zur Überschreitung der Lärmgrenzwerte für die Anwohnenden beitragen, zu sanieren. Mit diesem Projekt sind auch nach der geplanten Sanierung von den 937 anwohnenden Personen immer noch 752 gesundheitsschädigendem Lärm ausgesetzt. Von 123 belasteten Liegenschaften würde der Grenzwert auch nach der Sanierung noch bei 97 überschritten sein. Für diese Liegenschaften verlangt der Kanton nur «Erleichterungen», ohne die lärmgeplagte Bevölkerung wirksam zu schützen. Darum fordert der VCS in seiner Einsprache, dass der Kanton zusätzliche Massnahmen zur Lärmreduktion planen und zügig umsetzen muss.

_________________________________________________________ Beschwerde vom Verwaltungsgericht als berechtigt beurteilt

Der Regierungsrat und die kantonalen Behörden wollten im Fall der Lärmsanierung in Rüttenen nicht auf die Empfehlung des VCS eintreten. Sie erkannten den Nutzen der Temporeduktion nicht. Mit Tempo 30 könnte jedoch auf der Durchfahrt durch den Ortskern sowohl eine Lärmminderung, wie auch mehr Sicherheit auf dem Schulweg erreicht werden.
Das Verwaltungsgericht hält zusammenfassend fest, dass die Möglichkeit einer Lärmminderung mittel Geschwindigkeitsreduktion aufgrund der vorliegenden Daten nicht ausgeschlossen werden kann, sondern im Gegenteil gerade auf der Hauptstrasse im Dorfkern mit einer engen S-Kurve ausgangs Dorf Richtung Balm sehr plausibel scheint.
Die Vorinstanz hat nun aufzuzeigen, welche Sanierungsmassnahmen in Rüttenen an welchen Strassenabschnitten bis zu welchem verbindlichen Zeitpunkt zu treffen sind. Vorab sei eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h bei den genannten Strassenabschnitten mit einem Gutachten zu prüfen.

2019.11.14_Artikel in Solothurner Zeitung

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VCS fordert in Rodersdorf tiefere Tempolimiten

2019.10.09_Artikel in der BZ basellandschaftlichen Zeitung

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Solothurner Strassen sind noch immer zu laut

Auch nach 30 Jahren Umsetzung der Lärmschutzverordnung werden im Kanton an mehreren Stellen Alarmwerte überschritten; bewusst verzichtet der Kanton bei einigen auf Sanierungen. Dafür gibts Kritik …

2019.08.10_Artikel in Solothurner Zeitung

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Chance für eine wirkliche Lärmsanierung
im Kanton Solothurn erhöht sich

Im Lärmsanierungsprojekt (LSP) von Walterswil plant der Kanton mit dem Einbau von lärmmindernden Belägen gegen den schädlichen Strassenlärm anzukämpfen. Mit dieser Massnahme können nur gerade 5 Gebäude und ca. 15 Personen vor dem übermässigen Lärm geschützt werden. Für alle anderen lärmbetroffenen Liegenschaften werden Erleichterungen beantragt, das heisst, es muss nichts gegen den Lärm gemacht werden.

Dieses Vorgehen kritisiert der VCS und erhebt Einsprache.

2019.03.12_Medienmitteilung des VCS Solothurn

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Klagepool ist lanciert!

Damit Sie als betroffene Hauseigentümerinnen oder betroffener Mieter den gesetzlichen Lärmschutz oder Entschädigungen einfordern können, hat die Lärmliga Schweiz einen Klagepool lanciert. > mehr

Flyer zum Info-Abend in Olten


Tempo 30 bringt doppelten Gewinn

In der ganzen Schweiz müssen Strassen lärmsaniert werden. Beim Sanierungsprojekt in Büren hat der VCS Solothurn mit seiner Einsprache Recht bekommen: Das Verwaltungsgericht will, dass der Kanton dort die Einführung von Tempo 30 prüft.

Grundsätzlich ist alles klar: Der Bund schreibt im Umweltschutzgesetz und der Lärmschutzverordnung vor, dass Kantone und Gemeinden ihre Strassen bis Ende März 2018 bezüglich Lärm sanieren müssen. Dieser muss in erster Linie an der Quelle bekämpft werden, am einfachsten und billigsten mittels tieferer Geschwindigkeiten. Die Reduktion von Tempo 50 auf Tempo 30 halbiert den Lärm ungefähr.

Im Fall des Lärmsanierungsprojekts Büren, das nötig ist, weil der Strassenlärm hier an einigen Orten die Immissionsgrenzwerte überschreitet, hat sich der Kanton Solothurn die Sache aber sehr einfach gemacht: Das zuständige Amt für Verkehr und Tiefbau des Kantons (AVT) prüfte die Situation anhand seiner «Vollzugshilfe», einem Handbuch «zur Beurteilung von Tempo 30 im Rahmen von Lärmsanierungsprojekten», und kam zum Schluss, der Einbau eines lärmdämmenden Strassenbelags sei wirksamer als eine Temporeduktion. Da auf der kurvigen Liestaler- und Seewenstrasse im Dorfkern ohnehin nicht mit 50 km/h gefahren werde und der heutige Strassenbelag noch intakt sei, wolle man ihn aber erst etwa 2030 bis 2035 ersetzen. Mit anderen Worten: Wir tun nichts.

Richterliche Nachhilfestunde

Gegen diesen Beschluss erhob die VCS-Sektion Solothurn im Frühling 2017 Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Mit Urteil vom 4. September hiess dieses nun die Beschwerde gut und wies das Verfahren an die Vorinstanz, also den Regie-rungsrat, zurück. Dieser «hat verbindlich festzulegen, welche Sanierungsmass-nahmen (…) bis zu welchem verbindlichen Zeitpunkt zu treffen sind». Und es brauche ein Gutachten über die Reduktion der Höchstgeschwindigkeit: «Auf jeden Fall könnte mit Tempo 30 eine wirksame und sicher raschere Lärmreduktion erreicht werden als mit der geplanten Belagssanierung in weiter Ferne.» Zudem könnte diese Massnahme fristgerecht, das heisst bis Ende März 2018, in Kraft gesetzt werden.

Das Gericht weist weiter darauf hin, dass in erster Linie die lärmintensiveren Beschleunigungs- und Bremsphasen ins Gewicht fallen. Und solche kämen bei Tempo 50 öfter vor als bei Tempo 30, sie dauerten zudem länger. Was Peter Ettler im nachfolgenden Interview so zusammenfasst: «Man hat mit Tempo 30 einen doppelten Gewinn.»


Das VCS-Magazin wollte als Erstes von ihm wissen, was die gerichtliche Verpflichtung, die Einführung von Tempo 30 in Büren zu prüfen, konkret bedeutet.

Peter Ettler: Das heisst, dass das Amt für Verkehr und Tiefbau AVT nicht einfach gestützt auf die Vollzugshilfe entscheiden darf. Diese ist so abgefasst, dass Tempo 30 auf verkehrsintensiven Strassen praktisch nie umgesetzt wird. Das Verwaltungsgericht sagt: Ihr dürft Lösungen wie Tempo 30 nicht zum vornherein abschiessen.

Muss man nicht sagen, dass sich der Kanton die Sache zu einfach gemacht hat?

Ämter wie das AVT schälen nie alle wichtigen Aspekte sorgfältig heraus, die für eine intensive Abwägung nötig wären. Diese Haltung stelle ich bei allen mit Strassen befassten Ämtern fest, auch beim Bundesamt für Strassen Astra. Es herrscht da die Meinung, die freie Fahrt mit den gesetzlichen Regelgeschwindigkeiten wie 50 innerorts gehe allen anderen Interessen vor. Übersehen wird, dass eine Temporeduktion von 50 auf 30 den Lärm halbiert. Temporeduktionen schützen aber nicht bloss vor Belästigung, sie eliminieren krankmachenden Lärm. Dieser ist gemäss neuesten Gesundheitsstudien etwa gleich schädlich wie die Luft-verschmutzung.

Was bedeutet der Entscheid im Fall Büren für künftige Lärmschutzprojekte im Kanton Solothurn?

Das Gericht hat mit diesem Entscheid zwar einen riesigen Nagel eingeschlagen. Aber die zuständigen Ämter sind renitent. Gut möglich, dass das AVT das nächste Projekt wieder genau gleich auflegt und hofft, dass niemand Einsprache erhebt. Leider wehren sich die Leute selten.


Präsentation von Dr. P. Ettler vor der PGNU

Interview

Peter Ettler ist Präsident der Lärmliga Schweiz. Im letzten September hielt er vor der parlamentarischen Gruppe «Natur und Umwelt» des Solothurner Kantonsrats ein Referat über Lärmsanierungsprojekte.

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