Wir begründeten dies damit, dass gemäss den aufgelegten Plänen die neue Halle 524 m2 gross werden solle und Platz für 1045 Personen bieten werde. Das Betriebs- und Notfallkonzept vom 19. September 2016 ist jedoch auf den Transport von 500 Personen ausgelegt. Da wir bei der Umsetzung des geplanten Vorhabens Probleme im Fall eines Notfalls befürchteten, erhoben wir vorsorglich eine Einsprache. In der Verfügung des Bau- und Justizdepartements (BJD) vom 27. März 2018 wurde uns nun zu 100 Prozent Recht gegeben. Zwar wurde dem VCS die Legitimation zur Einsprache abgesprochen, aber unser Anklagepunkt wurde vorsorglich festgeschrieben. Das BJD schreibt, die Bauherrin habe irrtümlicherweise die nach den Brandschutzvorschiften maximal in der Trinkhalle geduldete Personenzahl in den Plänen eingetragen. Die maximal zugelassene Belegung mit 500 Personen werde nun im Dispositiv im Sinne der Klarheit aber explizit festgehalten.
Newsarchiv Solothurn
Die Einsprache des VCS Solothurn zeigt Wirkung
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