Revision der Ortsplanung Schönenwerd – VCS erhebt Einsprache

Der VCS Solothurn erhebt Einsprache gegen die Ortsplanungsrevision der Einwohnergemeinde Schönenwerd. Einige Punkte benötigen eine Anpassung im Hinblick auf die Förderung des Langsamverkehrs und einer sorgfältigen Raumplanung.

Der VCS Solothurn zeigt sich erfreut darüber, dass sich die Gemeinde Schönenwerd in ihrem Zonenreglement diverse Gedanken zu einem sorgfältigen Umgang mit Energie gemacht hat. Jedoch sollten insbesondere neue Bauten zwingend an bestehende Anlagen mit erneuerbaren Energien und bestehende Fernwärmenetze angeschlossen werden müssen.  

Auch im Bereich Mobilität gibt es Verbesserungspotential. Ein Beispiel ist der geplante Rad-/Gehweg beim Breitenacker. Der VCS fordert, dass dieser aufgrund der vergleichsweise grossen Steigung eine Breite von mindestens 3,50 Meter aufweisen müsse. Aus den Unterlagen ist nicht ersichtlich, wieso auf diesen Ausbau verzichtet werden soll. Vorstandsmitglied Christof Schauwecker kritisiert diesen Verzicht: «Dieser Weg würde den Velofahrenden ermöglichen, die stark belasteten Knoten an der Oltnerstrasse zu umfahren – es braucht diesen Ausbau.»

Verpasste Chancen für einen Naturgewinn
Ein weiterer Mangel sieht der VCS im Fehlen einer Ausscheidung eines konkreten Gewässerraum-Korridors für eine künftige Offenlegung des Fridbachs. Diese Möglichkeit muss unbedingt ergriffen werden, da der Bach ausserhalb der Bauzone auf bis zu 300 Meter Länge offengelegt werden könnte. Das wäre ein Gewinn für Natur und Mensch. Auch beim Waldabstand gibt es noch klaren Verbesserungsbedarf. Der im Planungs- und Baugesetz festgelegte Wert von 20 Meter muss zwingend eingehalten werden. Mit der vorliegenden Ortsplanung wird der an vielen Stellen schon verkleinerte Waldabstand punktuell noch weiter reduziert. Schauwecker meint: «Wenn in den Vorjahren Fehler bei der Beurteilung der Waldbaulinien gemacht wurden, kann nun nicht die Gleichbehandlung als Argument verwendet werden. Auch das Bundesgericht stützt mit seinem Entscheid aus dem Jahre 2001 zum Waldabstand, dass Waldränder sowohl wegen ihres landschaftlichen, biologischen und ästhetischen Wertes, als auch angesichts ihrer vermehrten Gefährdung besonders zu schützen seien.» Auch der zum Teil unterbrochene Wildtierkorridor «Eppenberg Wöschnau» sollte mit dieser Revision unbedingt geschlossen werden.

Weniger Tempo zur Sicherheit von Wildtieren und Verkehrsteilnehmenden
Insbesondere Geschwindigkeitsbegrenzungen an besonders bekannten Wildunfallstrecken sind im Rahmen der Ortsplanung zu prüfen und Massnahmen müssen im Raumplanungsbericht festgehalten werden. So kann die Kollisionswahrscheinlichkeit mit Wildtieren herabgesetzt, und die Sicherheit der VerkehrsteilnehmerInnen besser gewährleistet werden.

Wohnüberbauungen mit reduzierten Parkplatzzahl ermöglichen
Weiter fehlen im Zonenreglement Vorgaben und Möglichkeiten für Wohnüberbauungen mit einer reduzierten Parkplatzzahl für Motorfahrzeuge. Was z.B. in der Agglomeration von Bern im Oberfeld von Ostermundigen oder in Aegerten nahe Biel möglich ist, kann auch in Schönenwerd Schule machen. Unzählige Private werden auch heute noch zur Parkplatzerstellung gezwungen – auch wenn sie keinen Bedarf haben. Immer mehr junge Menschen besitzen kein eigenes Auto mehr und die Mobilität der Zukunft ist im Wandel. Da die Aufgabe der Ortsplanrevision darin besteht die zukünftige Entwicklung und deren Richtung aufzuzeigen, sind Vorgaben und Möglichkeiten für Wohnüberbauungen mit einer reduzierten Anzahl Parkfeldern für Motorfahrzeuge klar notwendig.

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