Die Verkehrsanbindung Thal ist vom Tisch!

Der VCS Solothurn nimmt mit grosser Genugtuung zur Kenntnis, dass das Bun-desgericht die Beschwerde des Solothurner Regierungsrates gegen den Ent-scheid des Solothurner Verwaltungsgerichts abgewiesen hat. Das Verwaltungs-gericht hat auf Beschwerde des VCS und des Vereins «Läbigi Klus» hin festge-stellt, dass das Projekt Verkehrsanbindung Thal nicht gesetzeskonform ist , da das Projekt übergeordnetem Recht widerspricht. Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission hat dies in einem ausführlichen Gutachten aufgezeigt.

Der VCS anerkennt, dass zu Spitzenzeiten durch die Klus ein staufreier Fluss des motorisierten Individualverkehrs nicht jederzeit gewährleistet ist. Verschiedene Vorhaben einer Umfahrung der Klus zwischen Balsthal und Oensingen haben gezeigt, dass eine zusätzliche Strasse durch die Klus nicht machbar ist. Der VCS fordert deshalb, dass nun möglichst rasch alternative Lösungen, wie der Ausbau und die Optimierung des öffentlichen Verkehrs, die Förderung des kombinierten Verkehrs und bessere Routen für Fuss- und Veloverkehr durch die Klus sowie verkehrsberuhigende und verkehrsflussfördernde Massnahmen, wie Tempo 30 vertieft geprüft und rasch umgesetzt werden. Der VCS ist gerne bereit auch an der Entwicklung von zukunftsgerichteten Verkehrslösungen mitzudenken und mitzudiskutieren.

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